Zum Trocknen aufgehängte Tabakblätter
Hangtrocknung
von Tabak

Häufig gestellte Fragen

Ist der Anbau von Tabak in anderen Ländern erlaubt?

Österreich und Frankreich
Kleinpflanzertabak wird in beiden Ländern mit Tabakmonopol-Tradition geduldet und nicht verfolgt. Ein Sprecher der französischen Zollbehörde definierte deren Rolle darin, "den Verkauf sowie den Import/Export von gewerblich hergestelltem Tabak zu kontrollieren" - "Wenn Sie ihren selbst angepflanzten Tabak nicht verkaufen, werden Sie vom Zoll auch nicht behelligt." Auch für Österreich lauten die Auskünfte vom Zoll bis zum Innenministerium ähnlich: Bauen Sie Ihren eigenen Tabak an, aber verkaufen Sie ihn nicht! Eine Begrenzung, ab wann der Anbau als gewerblich eingestuft wird, wird weder in Frankreich noch in Österreich genannt: Mit weniger als 100 Pflanzen sind Sie auf der sicheren Seite.

Großbritannien
Tabaksaatgut und Tabakpflanzen unterliegen nicht der Steuerpflicht. Wohl aber der daraus gewonnene Rohtabak, dessen Nikotin- und Teergehalt nicht kontrolliert werden kann und von den politischen Autoritäten deshalb sogar als stärkeres Risiko für die Gesundheit und höhere Last für die Sozialkassen eingestuft wird. In der Praxis kennen wir jedoch kein Beispiel für die Versteuerung von Kleinpflanzertabak, da offenbar der organisatorische Aufwand für die Besteuerung weitaus größer ist als der steuerliche Ertrag.

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