Geköpfte Tabakpflanze in der Nachmittagssonne
Geköpfte Tabakpflanze

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Tabaksteuer in Deutschland

Im Jahr 2004 bescherte die Tabaksteuer dem Staat 13,6 Milliarden Euro Einnahmen und ist damit unter den Verbrauchssteuern die wichtigste Einnahmequelle nach der Mineralölsteuer. Über 95% der Tabaksteuereinnahmen stammen dabei aus dem Handel mit Fertigzigaretten. Deshalb versprach sich das Finanzministerium Mehreinnahmen durch die Anhebung der Tabaksteuer am 1. März und am 1. Dezember 2004 um jeweils 1,2 Cents je Zigarette, nachdem die Tabaksteuer bereits 2002 und 2003 zur Finanzierung der Terrorbekämpfung jeweils um 1 Cent je Zigarette angehoben wurde. Die vorerst letzte Stufe der Steuererhöhung folgt im September 2005. Die jährlichen Zusatzeinnahmen in Milliardenhöhe sollten versicherungsfremde Leistungen der Krankenkassen finanzieren.

Die Tabaksteuereinnahmen sind 2004 durch die Steuererhöhungen auf 13,6 Milliarden Euro eingebrochen - 500 Millionen Euro weniger als 2003. Auch die Schätzung für 2005, die von 1,1 Milliarden Euro Mehreinnahmen ausgeht, erscheint durch den Umstieg auf andere Tabakprodukte, den Rückgang des Raucheranteils und den zunehmenden Zigarettenschmuggel unrealistisch.

Steuertarif seit 1.12.2004

Die Tabaksteuer besteht in Deutschland aus zwei Anteilen: Zum einen muss der Tabakhersteller einen Ovolus abführen, der sich nach dem Verkaufspreis richtet; der zweite Anteil berechnet sich nach dem Tabakrohgewicht der verkauften Menge. Aktuell liegen die Steuersätze bei:

Die Tabaksteuer steht dem Bund zu und wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Sie wird direkt von den Herstellern oder von den Importeuren entrichtet, die entsprechende Steuerzeichen an die Verpackungen anbringen und die Tabaksteuer an die Verbraucher weitergeben.

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